Informieren Sie sich in der Broschüre über
unser Unternehmen, die schlimmsten Fehler beim privaten Immobilienverkauf,
den Ablauf eines ertragreichen Immobilienverkaufs und die Möglichkeiten
professioneller Lösungen!
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Prill Immobilien Leipzig arbeitet bei Verkauf, Vermietung und Verpachtung
von Immobilien nur mit qualifizierten Makler-Alleinaufträgen!
Ihre Vorteile mit Makleralleinauftrag
Mit dem Makleralleinauftrag verpflichten Sie den Makler für die Vertragslaufzeit
zu intensiven Bemühungen, um den Kauf oder Verkauf eines Objektes zu
einem gewünschten Abschluss zu bringen.
Zu den Aktivitäten des Maklers zählen u.a., das er auf eigene
Kosten angemessene Werbemaßnahmen durchführt, um Erfolg zu haben.
Im Gegenzug verzichtet der Auftraggeber darauf, andere Makler oder Dritte
einzuschalten. Der Makler stellt bei einem Alleinauftrag sein ganzes Fachwissen,
seine Verbindungen und seine Markterfahrungen, sowie seine Kenntnis des
kompletten Abwicklungsmodalitäten eines Immobiliengeschäfts in
den Dienst seines Kunden.
Nachteile und Risiken ohne Makleralleinauftrag
Bei einem allgemeinen Auftrag verpflichtet sich ein Makler zu keinen besonderen
Aktivitäten, um den Auftrag voran zu treiben. Er könnte einfach
abwarten, ob sich zufällig ein geeigneter Interessent meldet. Werden,
wie es bei Allgemeinaufträgen immer noch geschieht, verschiedene Makler
parallel beauftragt verringern sich die Erfolgschancen, im Gegensatz zu
vielen Meinungen, für den Verkäufer erheblich. Zudem besteht die
Gefahr, dass eine von mehreren Seiten angebotene Immobilie "zu Tode
angeboten" wird.
So ist immer wieder festzustellen, das die gleiche Immobilie im Anzeigenteil
der gleichen Zeitung mehrfach inseriert wird – teilweise sogar mit
unterschiedlichen Preisen. Besonders auffällig wird es, wenn im Suchsystem
das Internetanbieter, das Objekt mehrmals erscheint, wahrscheinlich sogar
nacheinander. Dies lässt weder das Objekt selbst, noch die Verkaufsabsicht
des Eigentümers, als besonders vertrauenswürdig erscheinen.
Nur bei einem Alleinauftrag steht einem Auftraggeber die volle Maklerleistung
zu. Darauf sollte niemand leichtfertig verzichten!